Hier geht`s zur Freibadsaisonkarte
Bestellung und Verlustmeldung online
Direkt bezahlen und nur noch einmal ins Rathaus zum Abholen der Saisonkarte
Wir suchen Unterstützung für unser Billerbecker Freibad!!
Hast du Lust, uns in unserem tollen Freibad als Rettungsschwimmer, bei der Beckenaufsicht, an der Kasse oder als Reinigungskraft zu unterstützen?
Wir freuen uns über jeden, der dazu beitragen möchte, dass wir die gewohnten Öffnungszeiten unsere Freibades auch weiterhin beibehalten können.
Ihr könnt euch direkt an unseren Badleiter, Herrn Bautsch, wenden, Tel 02543-1001 oder Mail an bautsch@billerbeck.de.
Gibt es schöneres, als sich bei sommerlichen Temperaturen ins kühle Nass zu stürzen? In Billerbeck steht Ihnen in der Saison - also witterungsabhängig von Mai bis September - unser denkmalgeschütztes, beheiztes Freibad zur Verfügung. Eröffnet im Jahre 1960, aber natürlich auf dem neuesten Stand der Technik. Eines der wenigen Bäder, in denen Sie noch richtige Bahnen schwimmen können. Bei einer Beckengröße von 50 x 18 m und Springerbecken und Kinderbecken ist selbst an heißen Tagen genug Platz für alle. Mit Startblöcken, einem Ein-Meter-Sprungbrett und einem Drei-Meter-Turm und einer Rutsche bieten sich jede Menge Möglichkeiten, mit Schwung in die Fluten zu tauchen!
Für Familien mit kleineren Kindern ideal ist der neue Familienbereich. Plantschen oder wie am Strand im Sand spielen oder gar mit dem Piratenschiff auf große Eroberungsfahrt gehen - hier ist alles möglich!
Auf der großen Liegewiese mit einigen kostenlosen Liegen findet sich nach Wunsch ein sonniges oder schattiges Plätzchen für jedermann. Fußball oder Beachvolleyball, für Abwechslung ist hier gesorgt - natürlich in einem eigenen Bereich. Weitere Freiluft-Spiele können an der Kasse ausgeliehen werden. Leckeren Kaffee, kühle Erfrischungsgetränke oder das obligatorische Eis - in unserem Kiosk können Sie natürlich auch Ihren Hunger und Durst stillen.
Freibad Billerbeck
Osterwicker Straße
48727 Billerbeck
Email: maas@billerbeck.de
Tel.: 02543 - 1001
Das Bad Bistro sorgt während der Öffnungszeiten des Freibads für das leibliche Wohl. Hier gibt es neben Pommes und Co. wöchentlich wechselnde Speisen zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen. Auch für Nicht-Freibadbesucher zugänglich!
Montag – Freitag
14.00 - 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
10.00 - 20.00 Uhr
Spätester Einlass ist 19:30 Uhr!
In den Sommerferien
(06.07.-20.08.2024)
Montag
12.00 - 20.00 Uhr
Dienstag – Sonntag
10.00 - 20.00 Uhr
Erwachsene | 5,00 € | 5,00 € |
erm. Erwachsene 1 a) - e) |
2,50 € |
2,50 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
2,50 € |
2,50 € |
Familientageskarte (Eltern mit bis zu 2 Kindern bis 18 Jahre) 2 |
10,00 € |
10,00 € |
erm. Familientageskarte 1 a) - e), 2 |
5,00 € |
4,00 € |
Abendtarif Erwachsene ab 18.00 Uhr |
2,00 € | 2,00 € |
Abendtarif Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ab 18.00 Uhr |
1,00€ | 1,00 € |
Kinder bis zur Vollendung des
3. Lebensjahres haben freien Eintritt.
Erwachsene | 35,00 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
|
17,50 € |
Erwachsene | 60,00 € |
erm. Erwachsene 1 a) - e) |
30,00 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
30,00 € |
erm. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 1 c), d), e) |
15,00 € |
Familien 2 |
80,00 € |
erm. Familien 1 a) - e) , 2 |
40,00 € |
Fußzeile:
1 Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % erhalten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Schüler/innen und Studenten bis zu einem Alter von 25 Jahren,
b) Wehr-, Zivil- und Ersatzdienstleistende
c) Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit mind. 50 %,
d) Bezieher von Arbeitslosengeld nach SGB II,
e) Bezieher von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz.
2 Den Familien gleichgestellt sind Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 Jahren, Lebenspartnerschaften, wenn alle Familienmitglieder im gleichen Haushalt leben und Großeltern, wenn das/die Kind/er nachweislich in deren Haushalt lebt/leben. Berücksichtigt werden auch Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie noch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Der Kindergeldbezug ist nachzuweisen.